Feedback zur GESTIS-Biostoffdatenbank
Feedback on GESTIS Biological Agents Database

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Christine Jork, DRK-BSD NSTOB 26.02.2019 10:53:59
Änderung Datenblatt zu Hepatitis-E-Virus: Zuordnung zu Risikogruppe 2 statt 3** (siehe TRBA 462 - Gmbl-2018-15)
Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben die Änderungen schon durchgeführt. Die Datenbank wird demnächst im Internet aktualisiert. Bis Ende der Woche können Sie die Änderungen im Internet sehen.

Lena Abel, Deutsches Primatenzentrum Göttingen 27.06.2018 15:11:53
Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen meiner Doktorarbeit beschäftige ich mich mit Treponematosen bei Kaninchen und Feldhasen. Beim Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung ist mir aufgefallen, dass der Erreger der Geschlechtskrankheit beim Kaninchen (Treponema paraluiscuniculi, Dokument-Nummer: 827322) der Risikogruppe 2 zugeordnet ist und dass er "eine Krankheit beim Menschen hervorrufen" kann und "eine Gefahr für Beschäftige darstellen könnte". Aus bestehender Literatur und Forschungsergebnissen geht jedoch hervor, dass T. paraluisleporidarum ecovar Cuniculi (reklassifizert von Lumeij et al., 2013 (!)) nicht humanpathogen ist (Levaditi et al., 1921 (2); Graves & Downes,1981 (3); S?majs et al., 2011 (4) & 2012 (5)). Vielleicht könnten Sie die Einstufung der Risikogruppe einmal überprüfen? Ich würde mich andererseits natürlich auch über Literatur freuen, die Gegenteiliges behauptet. Mit freundlichen Grüßen Lena Abel Literatur: 1) Lumeij, J.T., Mikalová, L., Šmajs, D., 2013. Is there a difference between hare syphilis and rabbit syphilis? Cross infection experiments between rabbits and hares. Vet. Microbiol. 164, 190–194. 2) Levaditi, C., Marie, A., Nicolau, S.: Virulence pour l’homme du spirochète de la spirillose spontanée du lapin. C. R. Acad. Sci. (Paris) 172, 1542–1543 (1921). 3) Graves, Downes. Experimental infection of man with rabbit-virulent Treponema paraluis-cuniculi. Br J Vener Dis 1981;57:7–10. 4) Šmajs D, Zobaníková M, Strouhal M, Cejková D, Dugan-Rocha S, Pospíšilová P, et al. Complete Genome Sequence of Treponema paraluiscuniculi, Strain Cuniculi A: The Loss of Infectivity to Humans Is Associated with Genome Decay. Plos One 2011;6:e20415. 5) Šmajs D et al. 2012. Genetic diversity in Treponema pallidum: Implications for pathogenesis, evolution and molecular diagnostics of syphilis and yaws. Infect Genet Evol 12: 191-202.
Bei der Spezies Treponema paraluiscuniculi handelt es sich um eine wirbeltierpathogene Spezies, die bisher ausschließlich eine Geschlechtskrankheit bei Kaninchen/Feldhasen verursacht. Diese Spezies ist phylogenetisch sehr nahe verwandt zu Treponema pallidum, dem Erreger der Syphilis beim Menschen. Daher ist diese Spezies in der TRBA 466 in die Risikogruppe 2 t eingestuft. Die Definition t besagt: Pathogen für Wirbeltiere; der Mensch wird unter natürlichen Bedingungen nicht befallen. Wegen der geringen Wirtsspezifität pathogener Prokaryonten können allerdings auch von den meist primär nur tierpathogenen Arten bei Arbeiten mit hohen Erregerkonzentrationen Infektionsgefahren für die Beschäftigten ausgehen. Solche Arten wurden deshalb der Risikogruppe 2 mit der Zusatzbemerkung „t“ zugeordnet. Ist ein Prokaryont unter natürlichen Bedingungen sowohl human- als auch tierpathogen, wird die Kennzeichnung „ht“ verwendet.

Gabriele Reiter Tiermedizin 29.01.2017 21:46:23
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben sich ja mit der Datenbank eine unendliche Mühe gemacht .... sehr interessant was man da so findet. Ich versuche ein Biostoff-Verzeichnis zu erstellen. Bei der Eingabe Tiermedizin finde ich den Hinweis auf einen einzigen Keim "vogelgrippe". Es gibt weltweit nur 800 Tote Menschen im Gegensatz zu 80 000 Tollwuttoten in Indien und 5000 Tuberkulosefällen in Deutschland - und ich behandle nur Kleintiere. Damit hätte ich keinen einzigen Keim in meinem Biostoff-Verzeichnis. Stimmt das so ?? In der Humanmedizin und in der Pflege nennen Sie schon mehr relevante Keime, davon rund ein Duzend eher tropischer Amöben, die tropischer leishmaniose und die Pest. Dies ist doch wohl alles eher unwahrscheinlich. Weshalb müssen die Ärzte das aufführen ? und die Tierärzte nicht ? Was soll ich nun tun ? Ich könnte natürlich das Stichwortverzeichnis eines Mikrobiologie-Buches fotokopieren und einfach in meinen Arbeitsschutzordner hängen. Ist es das was Sie als Gesetzgeber wollen ? Die Betriebsmediziner weigern sich eine solche Liste zu erstellen, da ihnen das Haftungsrisiko zu gross ist und ich mache mich strafbar, wenn ich kein Biostoff-Verzeichnis habe. Ich muss ja dann wohl noch mit Hilfe des Biostoff-Verzeichnisses passende Betriebsanweisungen erstellen und das kann ich ja dann garnicht - oder gilt in der Tiermedizin alles als ungefährlich und ich mache mir die Mühe überflüssigerweise ? (Natürlich wird alles desinfiziert etc und wir tragen Handschuhe und nutzen Desinfektionsmittel ...). Ich hoffe, Sie antworten mir bald. Vielen Dank Ihre Gabriele Reiter
Für Ihre Gefährdungsbeurteilung im Sinne der Biostoff-Verordnung gilt es die Gefährdungen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen zu ermitteln. Die Gefährdung der Beschäftigten ergibt sich aus den durchgeführten Tätigkeiten und den Biostoffen, die dabei auftreten können. Als Bestandteil der Dokumentation hat der Arbeitgeber ein Verzeichnis der verwendeten oder auftretenden Biostoffe zu erstellen (Biostoffverzeichnis), soweit diese bekannt sind. Häufig kann jedoch bei Tätigkeiten in der Veterinärmedizin die Identität der Biostoffe nicht ermittelt werden, weil das Spektrum der auftretenden Biostoffe Schwankungen unterliegt oder Art, Dauer, Höhe oder Häufigkeit der Exposition wechseln. Der Arbeitgeber hat deshalb zu ermitteln, welche Tätigkeiten ausgeübt werden und welche biologischen Arbeitsstoffe dabei erfahrungsgemäß vorkommen können. Bei Tätigkeiten, bei denen Kontakte zu – Flüssigkeiten, z.B. Blut, Speichel, – Ausscheidungen, z.B. Stuhl, oder – Geweben stattfinden, muss mit der Möglichkeit des Vorhandenseins relevanter Krankheitserreger gerechnet werden, soweit keine anderen Erkenntnisse vorliegen. Mögliche Krankheitserreger können Sie mit Hilfe der GESTIS-Biostoffdatenbank ermitteln, indem Sie in der Suchfunktion anstatt Tiermedizin beispielsweise „Veterinär“ eingeben. Zur Unterstützung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung im Bereich der Human- und Tiermedizin ist die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ heranzuziehen. Diese TRBA 250 findet u.a. Anwendung auf Tätigkeiten mit Biostoffen, in denen Tiere medizinisch untersucht, behandelt oder stationär versorgt werden. Im Kapitel 5.9 „Veterinärmedizin - Tierkliniken und Kleintierpraxen“ finden Sie eine Tabelle mit einer nicht abschließende Übersicht über relevante Tätigkeiten, vorkommende Infektionserreger und Übertragungswege. Die TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ gibt Ihnen die entsprechende Unterstützung bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen, Erstellung der Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten. Eine Technischen Regel „Veterinärmedizin“ liegt derzeit leider noch nicht vor.

Dr. Erwin Grund, Helmholtz Zentrum für Infektionsforschung GmbH Forschungsinstitut 13.07.2016 15:23:16
Guten Tag, ich habe in der Datenbank nach spezifischen Informationen zu Clostridium difficile gesucht. Leider konnte ich dem Text der Datenbank keine für den Erreger spezifischen Informationen entnehmen. Lediglich der link zum RKI-Ratgeber für Ärzte sowie der link zum Material Safety Data Sheet der PHAC war für mich hilfreich. Tut mir leid, wenn meine Kritik zu scharf formuliert sein sollte - ist nicht so gemeint. Vorschlag: In der Rubrik Inaktivierung / Dekontamination sollte der Hinweis aufgenommen werden, dass Desinfektionsmittel zu verwenden sind, die auf Sporizidie getestet sind (z.B. EN 13704). Alkoholische Desinfektionsmittel sind z.B. nicht ausreichend wirksam gegen die Endosporen von Cl. difficile. Mit freundlichen Grüßen Erwin Grund
Vielen Dank für den Hinweis. Clostridium difficile wurde von unseren Experten noch nicht bearbeitet, deshalb finden Sie nur "Grunddaten" zum Arbeitsschutz nach den Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe sowie einige Links. Wir werden die Bearbeitung von Clostridium difficile in Auftrag geben. Das kann aber einige Wochen dauern.

GESTIS-Team Biostoffe 23.11.2015 13:22:49
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